Wir bieten Ihnen ein integriertes System an, dass Ihnen die Wahl zwischen Präsenz- und Fernunterricht läßt oder eine Kombination derselben zuläßt – abhängig von Ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen. Als Fernunterricht bieten wir den im Jahr 1992 von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassenen StB-Fernlehrgang sowie unseren StB-Klausurenfernlehrgang an. Wenn Sie Nahunterricht bevorzugen, dann können Sie, je nach Vorwissen, in unsere mehrstufigen Präsenzkurse einsteigen. Egal welchen Weg Sie wählen, alle Kurse bereiten Sie auf die Steuerberaterprüfung vor den Prüfungsausschüssen der Landesfinanzministerien vor.
Gemeinsam mit der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) bieten wir auf Schloss Montabaur seit 2004 eine zentrale Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüfer-Examen und das Voll-WP-Examen mit Rund-um-Betreuung aus einer Hand an. Mit der ADG stehen Ihnen alle Einrichtungen einer der leistungsfähigsten privaten Akademien Deutschlands und die einzigartige Lern- und Wohnatmosphäre in dem Seminarhotel Schloss Montabaur offen.
Der erfolgreiche Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs verbessert die Chancen junger Anwälte oder Assessoren enorm. Wenn Sie Ihre berufliche Zukunft in wirtschaftlich geprägten Kanzleien, in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bei Finanzdienstleistern, im Handel oder der Industrie sehen, sollten Sie diese Zusatzqualifikation anstreben. Als Fachanwalt bewegen Sie sich mit Ihrem Einkommen auf einer wesentlich höheren Stufe als ohne Spezialisierung.
Zusammen mit hemmer, dem juristischen Repetitorium, bilden wir gemeinsam als hemmer/ECONECT Fachanwaltsausbildung GbR folgende Fachrichtungen aus:
Nach dem Abschluß der Examina stehen wir Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit aktuellen Fortbildungsveranstaltungen zur Seite.
Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte (§15 FAO)
§15 der Fachanwaltsordnung (FAO) bestimmt, dass wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wisenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Wenn der Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels nicht in dem Jahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechen. Vergleiche insoweit § 4 Abs. 2 FAO.
Für die Seminare erhalten Sie ein Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO. Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.