Seminare
Nach dem Abschluß der Examina stehen wir Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit aktuellen Fortbildungsveranstaltungen zur Seite.
Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte (§15 FAO)
§15 der Fachanwaltsordnung (FAO) bestimmt, dass wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wisenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Nach § 4 Abs. 2 der FAO gilt die Fortbildungsverpflichtung auch dann, wenn nicht in demselben Jahr, in dem der Lehrgang endet, der Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels gestellt wird. Die Fortbildungen müssen dann ab dem Kalenderjahr das dem Lehrgang folgt nachgewiesen werden.
Für einzelne Seminare erhalten Sie ein Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO. Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.
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