Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Fachanwaltslehrgang ist als Wochendlehrgang konzipiert. Informationen zu der alle Lehrgänge auszeichnenden Systematik finden Sie unter ALLGEMEINES.

Lehrgangsinhalte

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:
  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden,
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    2. Bankvertragsrecht,
    3. das Konto und dessen Sonderformen.
  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    1. Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    2. EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    3. Kreditkartengeschäft.
  4. sonstige Bargeschäfte- insbesondere im Sinne von § 1 Abs, 1 Satz 2 KWG- z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkomissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandgeschäft.
  5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesodere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vemögensverwahrung,
  6. Factoring/Leasing,
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht, ,
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

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