Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Fachanwaltslehrgang ist als Wochendlehrgang konzipiert. Informationen zu der alle Lehrgänge auszeichnenden Systematik finden Sie unter ALLGEMEINES.
Lehrgangsinhalte
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Bankvertragsrecht,
- das Konto und dessen Sonderformen.
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
- Zahlungsverkehr, insbesondere
- Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
- EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
- Kreditkartengeschäft.
- sonstige Bargeschäfte- insbesondere im Sinne von § 1 Abs, 1 Satz 2 KWG- z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkomissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandgeschäft.
- Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesodere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vemögensverwahrung,
- Factoring/Leasing,
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
- Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht, ,
- Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.