Allgemeines

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen (§ 15 FAO). Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 10 Zeitstunden nicht unterschreiten.

Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO

Aktuelles Steuerrecht:
Düsseldorf, Frankfurt am Main
Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelles Verkehrsrecht:
Frankfurt am Main, Köln, Leipzig, München
10 Stunden Fortbildung
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Frankfurter Insolvenzrechtstag:
Frankfurt am Main
10 Stunden Fortbildung
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Insolvenzsteuerrecht
Berlin
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Arbeitsrecht
Frankfurt am Main
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NEWS

Über ECONECT

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