Handels- und Gesellschaftsrecht
Unser Fachanwaltslehrgang ist als Wochendlehrgang konzipiert. Informationen zu der alle Lehrgänge auszeichnenden Systematik finden Sie unter ALLGEMEINES.
Lehrgangsinhalte
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:
- Materielles Handelsrecht, insbesondere
- das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB)
- der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
- sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,
- Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
- das Recht der Personengesellschaften,
- das Recht der Kapitalgesellschaften,
- internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
- Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
- Umwandlungsrecht,
- Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
- Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.