Lehrgangsinhalte

Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses
  2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht
  3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
    1. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
    2. Umsatzsteuer- und Grunderwerbssteuerrecht
    3. Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht

  4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationales Steuerrecht einschließlich Zollrecht


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