Steuerrecht

Unser Fachanwaltslehrgang ist als Wochendlehrgang konzipiert. Informationen zu der alle Lehrgänge auszeichnenden Systematik finden Sie unter Allgemeines.

Lehrgangsinhalte

Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses
  2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht
  3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
    1. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
    2. Umsatzsteuer- und Grunderwerbssteuerrecht
    3. Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
  4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationales Steuerrecht einschließlich Zollrecht


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