Steuerberater können künftig einen amtlichen Fachberatertitel erlangen, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Dies hat die 17. Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer am 28. März 2007 in Erfurt beschlossen.
Neben dem Fachberater für Internationales Steuerrecht ist zunächst der Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern eingeführt worden.
Wir planen derzeit Lehrgänge für die unterschiedlichen Fachberater durchzuführen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fachberater-Bezeichnungen finden Sie unter den Verweisen.