Erwerb des Titels Fachberater für Internationales Steuerrecht

Die Fachberaterordnung vom 28.03.2007 bestimmt die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels „Fachberater für Internationales Steuerrecht".

Neben einer mindestens dreijährigen Bestellung als Steuerberater/in oder als Steuerbevollmächtigte/r vor Antragstellung sind der Nachweis der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts zu erbringen.

Der Nachweis theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts wird erlangt durch die Teilnahme an einem von der Steuerberaterkammer zertifizierten Lehrgang, der 120 Zeitstunden umfasst und auf den Erwerb der Fachberaterbezeichnung vorbereitet. Der Lehrgang umfasst die Teilbereiche Internationales Steuerrecht sowie Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts; es werden drei Klausuren à 4 Stunden geschrieben.

Der Nachweis praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts ist erbracht, wenn die persönliche und eigenverantwortliche Bearbeitung als Steuerberater von 30 Fällen aus dem genannten Fachgebiet nachgewiesen wird.

Den Volltext der Fachberaterordnung vom 28. März 2007 finden Sie hier.


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