Nach dem Abschluß der Examina stehen wir Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit aktuellen Fortbildungsveranstaltungen zur Seite.
§15 der Fachanwaltsordnung (FAO) bestimmt, dass wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wisenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Wenn der Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels nicht in dem Jahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechen. Vergleiche insoweit § 4 Abs. 2 FAO.
Für die Seminare erhalten Sie ein Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO. Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.
Übersicht über die Veranstaltungen des Jahres 2012