Lassen Sie sich fördern:
Bildungsprämie und Bildungsscheck

Mittels der Bildungsprämie in Form des Prämiengutscheins oder des Bildungsschecks für Nordrhein-Westfalen können Sie einen Zuschuß von bis zu 50% der Kursgebühr (maximal 500 €) erhalten.
Ein Prämiengutschein steht Ihnen zu, wenn Sie entweder selbständig oder angestellt sind, mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

» www.bildungspraemie.info

Der Bildungsscheck ist speziell für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen und kann beantragt werden von Beschäftigten, die bei einem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten (ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst) und/oder ihren Wohnsitz in NRW haben, sowie für Beschäftigte in der Elternzeit, Berufsrückkehrende und Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten 5 Jahren). Einen Bildungsscheck kann man in der Regel alle zwei Jahre erhalten. Bedingung ist, dass man im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine der Beratungsstellen für den Bildungsscheck oder an

» www.bildungsscheck.nrw.de

Wichtig: Sollten Sie eine der oben genannten Fördermöglichkeiten für unsere Kurse nutzen, müssen Sie sich erst beraten lassen, und sich danach für den Kurs anmelden. Gerne senden wir Ihnen ein angepasstes Anmeldeformular zu. Setzen Sich bitte mit uns unter 069 - 970 970 0 oder per email in Verbindung.


NEWS

Fachberater

Download

Über ECONECT