Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Wir empfehlen allen Interessierten, die den Bildungsscheck in Anspruch nehmen möchten, sich über die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen sowie für alle weiteren Informationen an eine der Beratungsstellen für den Bildungsscheck oder an www.bildungsscheck.nrw.de zu wenden.

Wichtig: Sollten Sie eine der oben genannten Fördermöglichkeiten für unsere Kurse nutzen, müssen Sie sich erst beraten lassen, und sich danach für den Kurs anmelden. Gerne senden wir Ihnen ein angepasstes Anmeldeformular zu. Setzen Sich bitte mit uns unter 069 - 970 970 0 oder per email in Verbindung.