Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil beinhaltet drei Klausuren (Dauer jeweils 180 Minuten) und ist jährlich für den November geplant.
Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation und einem sich anschließenden Fachgespräch und ist für den März des Folgejahres vorgesehen.
Die Prüfungsinhalte wurden in sogenannten Handlungsbereichen definiert. Diese sind:
Die Prüfungsordnung können Sie auf der Internetseite der WPK herunterladen.
Die schriftliche Prüfung im Prüfungstermin 2023/2024 wird – vorbehaltlich weiterer, jetzt nicht
vorhersehbarer Entwicklungen – im November 2023 stattfinden.
Die Klausuren werden geschrieben am:
28. November 2023 - 1. Klausur (Handlungsbereich nach § 3 Nr. 1 PrOFwWPK)
29. November 2023 - 2. Klausur (Handlungsbereich nach § 3 Nr. 1 PrOFwWPK)
30. November 2023 - 3. Klausur (Handlungsbereiche nach § 3 Nr. 2 und 3 PrOFwWPK)
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Fortbildungsprüfung wird ein Gebühr von 150 €, für die Durchführung des Prüfungsverfahrens eine Gebühr von 600 € erhoben.