Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Der schriftliche Prüfungsteil beinhaltet drei Klausuren (Dauer jeweils 180 Minuten) und ist jährlich für den November geplant. Die Klausuren der Vorjahre finden Sie hier auf der Internetseite der WPK. Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation und einem sich anschließenden Fachgespräch und ist für den März des Folgejahres vorgesehen.

Inhalte der Prüfung / Handlungsbereiche

Die Prüfungsinhalte wurden in sogenannten Handlungsbereichen definiert. Diese sind:

  1. Gesetzliche und freiwillige handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung sowie Prüfung des Lageberichts
  2. Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen (§§ 2 und 129 Wirtschaftsprüferordnung)
  3. Berufsrechtliche Anforderungen in der wirtschaftsprüfenden Praxis
  4. Kommunikation, Zusammenarbeit und Führung

Die Prüfungsordnung können Sie auf der Internetseite der WPK herunterladen.

Prüfungstermine 2024

Die schriftliche Prüfung im Prüfungstermin 2024/2025 wird im November 2024 stattfinden.
Die Klausuren werden geschrieben am:
26. November 2024
1. Klausur (Handlungsbereich nach § 3 Nr. 1 PrOFwWPK)
27. November 2024
2. Klausur (Handlungsbereich nach § 3 Nr. 1 PrOFwWPK)
28. November 2024
3. Klausur (Handlungsbereiche nach § 3 Nr. 2 und 3 PrOFwWPK)
Die schriftliche Prüfung findet am Sitz einer der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer statt. Angemeldete Bewerber werden rechtzeitig vor Beginn der schriftlichen Prüfung informiert, an welchem Prüfungsort sie am schriftlichen Teil der Prüfung teilnehmen.
Die mündliche Prüfung in diesem Prüfungstermin soll im März 2025 stattfinden.

Prüfungsgebühren

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Fortbildungsprüfung wird ein Gebühr von 150 €, für die Durchführung des Prüfungsverfahrens eine Gebühr von 600 € erhoben.