23.03.2023

212. Ergänzungslieferung Beck'sche Steuergesetze

Sehr geehrte Damen und Herren,


gerne geben wir folgenden Hinweis unseres Dozenten weiter:



Mit der 212. Ergänzungslieferung der Beck’schen Steuergesetze werden die Anlagen 23 und 25 zum BewG in der Fassung bis zum 31.12.2022 durch die Anlagen 23 und 25 zum BewG in der Fassung ab dem 01.01.2023 ausgetauscht.


Nach den bisherigen Erfahrungen der letzten Jahre, gehe ich aber sowohl für das WP-Examen, wie auch für das StB-Examen davon aus, dass der zu beurteilende Sachverhalt im Jahr 2022 und nicht im Jahr 2023 verwirklicht wurde (z.B. Tod des Erblasser TT.MM.2022).


Primär im StB-Examen ist nicht auszuschließen, dass der Erbfall oder die Schenkung im Jahr 2022 und nicht im Jahr 2023 stattfindet...


Es bietet sich daher an beide Rechtsstände zur Klausur bereit zu halten.


Ihr ECONECT-Team