Steuerberaterprüfung

Prüfungsaufbau

Schriftlich:

  • 3 sechsstündige Klausuren
  • Klausurthemen:
    • Abgabenordnung und andere Rechtsgebiete
    • Steuern vom Einkommen und Ertrag
    • Buchführung und Bilanzwesen
  • erste volle Woche im Oktober

Mündlich:
  • Kurzvortrag
  • sechs Fragerunden
  • max. Prüfungszeit 90 Minuten
  • zwischen Dezember Prüfungsjahr und März Folgejahr

Prüfungsgebiete

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft*,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen*,
  • Volkswirtschaft*,
  • Berufsrecht*.

* Regelmäßig in der mündlichen Prüfung!

Es ist nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.

Schriftliche Prüfung

  • "Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete": Abgabenordnung/FGO, Umsatzsteuerrecht sowie Bewertungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuersteuer und Grundsteuer.
  • "Steuern vom Einkommen und Ertrag": Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  • "Buchführung und Bilanzwesen".
  • Aufgaben zu Umwandlungssteuer können in der zweiten oder der dritten Klausur gestellt werden.
  • Durchschnitt Einzelnoten ≤ 4,5? Ladung zur mündlichen Prüfung!

Mündliche Prüfung

  • Aus den sieben Prüfungsteilen (Kurzvortrag + Fragerunden) wird die Durchschnittsnote gebildet.

Bestanden

Die Prüfung ist bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe aus den Gesamtnoten für die schriftliche und mündliche Prüfung die Zahl 4,15 nicht überschreitet.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Hinweise und Zulassung zur Steuerberaterprüfung (Überblick)

Für ausführliche Informationen den links folgen.

Vorbildungsvoraussetzungen

  • Hochschulabschluss (wirtschafts- oder rechtswissenschaftlich) + praktische Tätigkeit (3 Jahre, bei kürzerem Studium 2 Jahre).
  • Alternativ: Kaufmännische Ausbildung 8 Jahre praktische Tätigkeit.
  • Alternativ: Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte, Diplom-Finanzwirte 6 Jahre praktische Tätigkeit
  • Praktische Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden im Bereich Steuern sein.

Organisation und Zulassung

  • Steuerberaterkammern organisieren die Prüfung, der Prüfungsausschuss gehört zur Finanzverwaltung.
  • Prüfungstermine und Klausuren werden von obersten Landesbehörden festgelegt.
  • Anträge müssen bis spätestens 30.04. des Prüfungsjahres eingereicht werden.
  • Bei Zweifelsfragen Zulassungsantrag statt verbindliche Auskunft sinnvoll, um Gebühren zu sparen.

Prüfungstermine

2026: 06. - 08.10.2026
2027: 05. - 07.10.2027

Wichtige Hinweise

  • Nachweise: Alle Voraussetzungen müssen mit dem Antrag belegt werden.
  • Rechtsgrundlage: Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der jeweils gültigen Fassung.


Hilfsmittel

Hier finden Sie weitere Informationen zu den zugelassenen Hilfsmitteln.

Verkürzte Prüfung für Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Bewerber, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen.

Dabei entfallen die oben genannten Prüfungsgebiete

  • "Handelsrecht ...",
  • "Betriebswirtschaft ..." sowie
  • "Volkswirtschaft".
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus zwei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.