Prüfungstermine

2. Prüfungstermin 2025

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 2. Prüfungstermin 2025 können in der Zeit vom 1. September 2024 bis zum 28. Februar 2025 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins II/2025 oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen zu stellen.

Der Vorstand der WPK hat am 21.06.2024 veröffentlicht, dass im Prüfungstermin II/2025 die schritflichen Modulprüfungen in allen vier 4 Prüfungsgebiete sowohl im Juni 2025 als auch im August 2025 durchgeführt werden.

Damit soll die Durchführung der mündlichen Prüfungen und die Bestellung bis zum 31. Dezember 2025 ermöglicht werden, so dass Sie keinr weiteren Prüfungspflicht hinsichtlich der Fähigkeit unterliegen, gesetzliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchzuführen ("Bestandsschutz").
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2025 – ausnahmsweise jeweils in allen vier Prüfungsgebieten – vorgesehen.

Die Klausuren im Juni werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:

16. Juni 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

17. Juni 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

18. Juni 2025: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

23. Juni 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

24. Juni 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

25. Juni 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

26. Juni 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht"


Die Klausuren im August werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:

12. August 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

13. August 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

14. August 2025: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

19. August 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

20. August 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

21. August 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

22. August 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.

1. Prüfungstermin 2026

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2026 können in der Zeit vom 1. März 2025 bis zum 31. August 2025

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins I/2026 oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK.

Seit August 2021 ist es möglich, Teile des Wirtschaftsprüfungsexamens – die Modulprüfungen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ – abzulegen, auch wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderliche praktische Tätigkeit einschließlich der erforderlichen Prüfungstätigkeit noch nicht vollständig erfüllt ist.

Für diese vorgezogene Zulassung reicht es aus, außer der erforderlichen Vorbildung (§ 8 WPO) mindestens sechs Monate praktische Tätigkeit (§ 9 Abs. 1 WPO) durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.

Nur für die Teilnahme an der Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ müssen die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen werden.

Die schriftliche Prüfung im 1. Prüfungstermin 2026 ist für Februar 2026 geplant.

Die Klausuren werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:

3. Februar 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

4. Februar 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

5. Februar 2026
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

10. Februar 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

11. Februar 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

12. Februar 2026
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

13. Februar 2026
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer

2. Prüfungstermin 2026

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 2. Prüfungstermin 2026 können in der Zeit vom 1. September 2025 bis zum 28. Februar 2026

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden.

Die schriftliche Prüfung ist in diesem Prüfungstermin für Juni und August 2026 vorgesehen. Die Klausuren werden voraussichtlich am 23., 24. und 25. Juni 2026 sowie am 11., 12., 13., 18., 19., 20. und 21. August 2026 geschrieben.

Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Für die schriftliche Anmeldung steht ein Vordruck zur Verfügung. Die Anmeldung zu einer Modulprüfung ersetzt nicht den Zulassungsantrag, sie muss zusätzlich erfolgen!

Der Antragszeitraum ist auch bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfung/en zu berücksichtigen. Nur bis zu dessen Ende – 28. (29.) Februar bzw. 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en im kommenden Prüfungstermin anmelden. Das gilt auch für die Anmeldung zur Wiederholung einer Modulprüfung. Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Zulassungsantrag über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen gestellt haben, können sich dort auch zu weiteren Modulprüfungen anmelden. Bei allen übrigen Kandidatinnen und Kandidaten bleibt es zunächst bei der Kommunikation per Post, Fax oder E-Mail. Ein neuer Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen muss bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfungen nicht gestellt werden!

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.

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