Prüfungstermine

2. Prüfungstermin 2024

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2024 vorgesehen.

Die zusätzliche schriftliche Prüfung im Juni wird stattfinden am

25. Juni 2024: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht"

26. Juni 2024: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

27. Juni 2024: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

Die Klausuren im August werden geschrieben am

12. August 2024: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

13. August 2024: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

14. August 2024: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

20. August 2024: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

21. August 2024: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

22. August 2024: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

24. August 2024: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2025 können in der Zeit vom 1. März 2024 bis zum 31. August 2024 bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden.


Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für die Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August für die Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der homepage Wirtschaftsprüferkammer.

1. Prüfungstermin 2025

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2025 vorgesehen.

Die Klausuren werden wie folgt geschrieben:

04. Februar 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

05. Februar 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

06. Februar 2025: Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

11. Februar 2025 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

12. Februar 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

13. Februar 2025: 1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

14. Februar 2025: 2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.

2. Prüfungstermin 2025

Der Vorstand der WPK hat am 21.06.2024 veröffentlicht, dass im Prüfungstermin II/2025 die schritflichen Modulprüfungen in allen vier 4 Prüfungsgebiete sowohl im Juni 2025 als auch im August 2025 durchgeführt werden.

Damit soll die Durchführung der mündlichen Prüfungen und die Bestellung bis zum 31. Dezember 2025 ermöglicht werden, so dass Sie keinr weiteren Prüfungspflicht hinsichtlich der Fähigkeit unterliegen, gesetzliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchzuführen ("Bestandsschutz").

Die Klausuren werden voraussichtlich am

16. und 17. Juni 2025: (Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“),
18. Juni 2025: (Modul „Wirtschaftsrecht“),
23. und 24. Juni 2025: (Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“) und
25. und 26. Juni 2025: (Modul „Steuerrecht“)

sowie am

12. und 13. August 2025: (Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“),
14. August 2025: (Modul „Wirtschaftsrecht“),
19. und 20. August 2025: (Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“) und
21. und 22. August 2025: (Modul „Steuerrecht“)

geschrieben.

Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Wirtschaftsprüferkammer.

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