Lassen Sie sich fördern:
Bildungsurlaub - Bildungsscheck

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) bezeichnet den Rechtsanspruch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 5 Tage bezahlten Urlaub zu nehmen, um an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bildungsurlaub wird ZUSÄTZLICH zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.
Die Ausgestaltung des Anspruches auf Bildungsurlaub sowie die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen und -trägern variiert von Bundesland zu Bundesland; bitte informieren Sie sich, welche Regelungen für Sie einschlägig sind.
Bayern und Sachsen sind derzeit die beiden einzigen Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt.

Bildungsscheck 2.0 NRW

Die Landesregierung NRW unterstützt mit dem Bildungsscheck 2.0 die berufliche Weiterbildung. Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). Der Bildungsscheck 2.0 wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
- Die Förderung kann pro Person einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Wir empfehlen allen Interessierten, die den Bildungsscheck 2.0 in Anspruch nehmen möchten, sich vorab bei der G.I.B. (Tel. 02041 / 767-555, bildungsscheck@gib.nrw.de oder unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck über die aktuell gültigen Voraussetzungen und das Antragsverfahren zu informieren.


Wichtig: Sollten Sie eine der oben genannten Fördermöglichkeiten für unsere Kurse nutzen, müssen Sie sich erst beraten lassen, und sich danach für den Kurs anmelden. Gerne senden wir Ihnen ein angepasstes Anmeldeformular zu. Setzen Sich bitte mit uns unter 069 - 970 970 0 oder per E-Mail in Verbindung.