Arbeitsrechtstag Frankfurt am Main 2026
Ein Wochenende - 15 Stunden Fortbildung im Arbeitsrecht für Fachanwälte und Personalverantwortliche
Unsere Arbeitsrechtstage richten sich an alle Praktiker, die sich für aktuelle Fragestellungen und in der Fachdiskussion befindliche Themen zum Arbeitsrechts interessieren, insbesondere an Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Arbeitsrechts, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalleiter, die über arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen sowie qualifizierte Mitarbeiter. Die Veranstaltung im Arbeitsrecht ist für Alle interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten.
Das Seminar stellt aktuelle Entscheidungen nicht nur des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, sondern auch der Untergerichte dar und erläutert diese, soweit sie für die Arbeitsrechtspraxis von großer Bedeutung sind.
Die Dozenten werden die Themenkreise sowohl aus anwaltlicher als auch aus richterlicher Sicht darlegen, ausführliche Impulsreferate halten und anschließend eine tiefgehende fachliche Diskussion einleiten und moderieren.
Freitag, 27. Nov. 2026
Samstag, 28. Nov. 2026
jeweils 8:30 - 17:15 Uhr
Online
€ 825,00 zzgl. USt
€ 695,00 zzgl. USt (ermäßigt)
Tageweise Anmeldung möglich
Als Fachanwalt oder Fachanwältin erhalten Sie auf Wunsch für dieses Seminar eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Teilnahmezertifikat nach § 15 FAO zum Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung über 15 Zeitstunden im Arbeitsrecht.
Seminarthemen 2026
Freitag, 28. November 2026 - Dr. Stephan Rose
Vertragsgestaltung, Strategie & Konzernrecht
Samstag, 28. November 2026 - Aurel Waldenfels
Aktuelle Rechtsprechung aus den Instanzen & Prozesstaktik
Änderungen aus Aktualitätsgründen vorbehalten
- Gravierende Pflichtverstöße im Arbeitsverhältnis – exemplarische Fallkonstellationen, Handlungsoptionen und Praxisempfehlungen
- Auskunftsansprüche und Leistungsverweigerungsrechte im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Weiterbeschäftigungsansprüche im Arbeitsgerichtsprozess
- Hotshots HR 2026 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
- Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO als Druckmittel im Arbeitsverhältnis
- Aktuelles aus Erfurt & Co.
- Low Performance als Kündigungsgrund: BAG-Rechtsprechung, Abgrenzung zu "Quiet Quitting" und Arbeitsverweigerung
- Die wirksame außerordentliche fristlose Arbeitgeberkündigung nach BAG- und Instanzrechtsprechung
- Abmahnung bei personenbedingten Sachverhalten (u.a. Alkohol), mit aktuellem Praxisfall
- Äußerungen über soziale Medien / Kollegengespräche: Reichweite der Vertraulichkeitserwartung
- § 286 ZPO: Beweisaufnahme und -würdigung bei sexueller Belästigung, Parteieinvernahme und Anhörung nach § 141 ZPO
Dozenten
Dr. Stephan Rose
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Partner der Sozietät KSB INTAX v. Bismarck Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB (Hannover, Celle und Lüneburg)
Aurel Waldenfels
Richter sowie ständiger Vertreter des Direktors am Arbeitsgericht Augsburg
Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Ab 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Mai 2017 ist Herr Waldenfels am Arbeitsgericht Augsburg tätig.
Redaktioneller Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Fachanwalt“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.

