Arbeitsrechtstag Frankfurt am Main 2025

Ein Wochenende - 15 Stunden Fortbildung im Arbeitsrecht für Fachanwälte und Personalverantwortliche

Unsere Arbeitsrechtstage richten sich an alle Praktiker, die sich für aktuelle Fragestellungen und in der Fachdiskussion befindliche Themen zum Arbeitsrechts interessieren, insbesondere an Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Arbeitsrechts, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalleiter, die über arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen sowie qualifizierte Mitarbeiter.

Das Seminar stellt aktuelle Entscheidungen nicht nur des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, sondern auch der Untergerichte dar und erläutert diese, soweit sie für die Arbeitsrechtspraxis von großer Bedeutung sind.

Die Dozenten werden die Themenkreise sowohl aus anwaltlicher als auch aus richterlicher Sicht darlegen, ausführliche Impulsreferate halten und anschließend eine tiefgehende fachliche Diskussion einleiten und moderieren.

Freitag, 28. Nov. 2025
Samstag, 29. Nov. 2025

Online oder in Frankfurt am Main


Tageweise Anmeldung möglich

Als Fachanwalt oder Fachanwältin erhalten Sie auf Wunsch für dieses Seminar eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Teilnahmezertifikat nach § 15 FAO zum Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung über 15 Zeitstunden im Arbeitsrecht.

Seminarthemen 2025

Die Themen für das Jahr 2025 stehen nicht fest, ein wichtiges Merkmal des Arbeitsrechtstages ist die Aktualität.

Seminarthemen 2024

Freitag, 15. November 2024 - Dr. Stephan Rose

  • Künstliche Intelligenz und Automatisierung - Arbeitsrechtliche Implikationen und Herausforderungen
  • Arbeitswelt im Wandel – Mobiles Arbeiten im Inland, Ausland und während des Urlaubs
  • Arbeitsrechtlicher Umgang mit dem Konsum von Cannabis
  • Annahmeverzug als Strategiefrage im Arbeitsverhältnis
  • Fallstricke im Zusammenhang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Aktuelles aus Erfurt, und hier folgende Entscheidungen:
    • BAG, Urteil vom 23.08.2023 – 5 AZR 349/22 Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung des Dienstes -Entfernung einer Abmahnung
    • BAG, Urteil vom 23.04.2024 – 5 AZR 212/23 Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten
    • BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 156/23 Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt
    • BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 213/23 Anscheinsbeweis - Einwurf-Einschreiben

Samstag, 16. November 2024 - Aurel Waldenfels

  • Außerdienstliches Verhalten als Kündigungsgrund
  • Kündigung
    • Bedrohung mit Filetiermesser
    • verbale Bedrohung
    • Weigerung, Arbeitshose zu tragen
  • Befristung und Probezeit (§ 15 III TzBfG)
  • Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage bei positivem Schwangerschaftstest innerhalb der Klageerhebungsfrist
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Erschütterung des Beweiswertes einer AU- Bescheinigung, neue BAG- und LAG Rechtsprechung
  • Annahmeverzug: Böswilliges Unterlassen iSd. § 615 S. 2 BGB bzw. § 11 Nr. 2 KSchGBAG 07.02.2024 – 5 AZR 177/23
  • Tatsachenvergleich – Urlaub – zulässig?
  • Überstunden und Stufenklage?
  • Indiztatsachen zu § 15 II AGG
  • Smartphone Verbot im Betrieb: Mitbestimmungsrecht des BR
  • Webinar oder Präsenzseminar: Wer kann es bestimmen?

Änderungen vorbehalten

Dozenten

Dr. Stephan Rose

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Partner der Sozietät KSB INTAX v. Bismarck Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB (Hannover, Celle und Lüneburg)

Aurel Waldenfels

Richter sowie ständiger Vertreter des Direktors am Arbeitsgericht Augsburg
Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Ab 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Mai 2017 ist Herr Waldenfels am Arbeitsgericht Augsburg tätig.

Redaktioneller Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Fachanwalt“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.