Insolvenzsteuerrecht
Freitag, 28. April 2023
10:00 - 18:00 Uhr
Hotel Le Méridien
Wiesenhüttenplatz 38
60329 Frankfurt am Main
6,5 Stunden Fortbildung für Fachanwalt und Fachberater
Das Seminar Insolvenzsteuerrecht richtet sich an Fachanwälte für Insolvenzrecht, Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.), Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter sowie deren qualifizierte Mitarbeiter.
Das Seminar stellt aktuelle Entscheidungen nicht nur des Bundesfinanzhofes, sondern auch der Finanzgerichte dar und erläutert diese, soweit sie für die Insolvenzrechtspraxis von großer Bedeutung sind.
Die Dozenten werden ausführliche Impulsreferate halten und anschließend eine tiefgehende fachliche Diskussion einleiten und moderieren.
Als Fachanwalt erhalten Sie auf Wunsch für dieses Seminar eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Teilnahmezertifikat nach § 15 FAO zum Nachweis der fachanwaltlichen Fortbildung über 6,5 Zeitstunden im Insolvenzrecht.
Die Veranstaltung wurde in den letzten Jahren als Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der Pflichtfortbildung nach § 9 FBO mit 6,5 Zeitstunden für Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. akkreditiert. Eine Akkreditierung für das aktuelle Seminar kann erst erfolgen, wenn die Seminarthemen feststehen.
Dozenten
RA Prof. Dr. Jan Roth
Rechtsanwalt und Partner bei Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Steuerrecht
Honorarprofessor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Herr Prof. Dr. Roth ist Autor des inzwischen zum Standardwerk gewordenen Handbuchs Insolvenzsteuerrecht
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Roth finden Sie hier.
Prof. Dr. Christoph Uhländer
Seit 2006 Prof. für Steuerrecht an der Fachhochschule für Finanzen NRW
Lehrbereichsleiter Besteuerung von Gesellschaften
1. Vorsitzender FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
Mitherausgebender Autor im Grundlagenwerk zum Insolvenzsteuerrecht Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 13., aktual. Auflage, 2020
Autor zahlreicher Aufsätze zum formellen und materiellen Steuerrecht
Seminargebühren
- € 499,00 für ehemalige Teilnehmer der Fachanwaltslehrgänge der ECONECT/hemmer Fachanwaltsausbildung GbR oder Inhaber der ECONECT Card.
- € 539,00 ohne Vergünstigung
jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung
Hier finden Sie unser Anmeldeformular zum Insolvenzsteuerrecht 2023 dem Sie noch einmal Termin, Dozenten und Gebühr entnehmen können.
Seminarthemen 2023
Eines der Merkmale des Seminars ist seine Aktualität, daher stehen die Seminarthemen für 2023 noch nicht fest.
Seminarthemen 2022
- Aktuelle insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen (SanInsFoG, StaRUG etc.)
- Aktuelle steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Corona-Steuerhilfegesetze etc.)
- Auswirkungen des Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG auf das Steuerrecht
- Auswirkungen der Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO (BMF v. 11.1.2022 versus Literatur)
- Rechtsschutz bei Insolvenzforderungen (Feststellungsbescheide des FA gem. § 251 Abs. 3 AO etc.)
- Rechtsschutz bei Masseverbindlichkeiten (Verhältnis Insolvenzverwalter - Insolvenzschuldner)
- Rechtsschutz bei Forderungen gegen das insolvenzfreie Vermögen (Verhältnis Insolvenzschuldner - Insolvenzverwalter)
- Folgen der "Freigabe" gem. § 35 Abs. 2 InsO (Verfahren, Bilanzierung, ESt, GewSt, KSt, USt)
- Folgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 208 ff. InsO (Steuerfestsetzung, Erhebung)
- Folgen der Insolvenzanfechtung gem. §§ 129 ff. InsO (Bilanzierung, ESt, KSt, GewSt, USt)
- Folgen der Betriebsaufgabe gem. § 16 Abs. 3 EStG (Bilanzierung, ESt, KSt, GewSt, USt)
- Rückforderung von Steuererstattungen bei "Insolvenzanderkonten" (BFH versus FGe)
- Aufteilung der ESt bei ZVA von Ehegatten (Grundsatzentscheidung des BFH)
- Erstellung von HB / StB im Lichte von § 102 StaRUG i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
- Organschaften (KSt, GewSt, USt) in der Krise, Restrukturierung und Insolvenz
- Folgen der Insolvenz bei PersG (HB, StB, E-Bilanz, ErgB, Sonderbilanz, § 15a EStG)
- Haftung für Steuerschulden (§ 69 AO i.V.m. § 15b Abs. 8 InsO; § 166 AO; §§ 73, 74 AO)
Redaktioneller Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Fachanwalt“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.



