Um Sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllen, sollten Sie sich die nachfolgenden Informationen sorgfältig durchlesen oder gegebenenfalls Ihre individuelle Situation prüfen lassen.
Die MODULARISIERUNG DES WP-EXAMENS hat nichts an den Zulassungsvoraussetzungen, sondern nur die Durchführung des Examens geändert.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Vorbereitungskurse auf das Wirtschaftsprüferexamen vorbereiten. Gemäß Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung ist die Zulassung in schriftlicher Form an die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer zu richten. Die Zulassung zur Prüfung setzt eine bestimmte Vorbildung und eine genügende praktische Ausbildung voraus, die in den § 8 und § 9 Wirtschaftsprüferordnung geregelt sind.
Für die Durchführung und Organisation der Zulassungs- und Prüfungsverfahren ist die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer (Prüfungsstelle) zuständig.