Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen (§ 15 FAO).
Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.
Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Aktuelles Steuerrecht
Online bzw. in Frankfurt am Main
4 Veranstaltungen, insg. 15 Stunden Fortbildung
Weitere Informationen finden Sie hier.
Frankfurter Insolvenzrechtstag
Frankfurt am Main
10 Stunden Fortbildung
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Insolvenzsteuerrecht
Frankfurt am Main
6,5 Stunden Fortbildung
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Arbeitsrechtstag Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
10 Stunden Fortbildung
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