Hilfsmittel
Den Hilfsmittelerlass 2026 finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Damit werden für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2026 als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen.
Mindestens benötigt werden die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien:
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz,
- Zivilprozessordnung.
Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen und Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
Empfehlung
Die ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH empfiehlt allen Teilnehmenden die Nutzung der Loseblattausgaben aus dem Beck-Verlag zu Steuergesetzen, -erlassen und -richtlinien. Die Forderung nach dem aktuellen Rechtsstand bedingt, dass Sie alle Ergänzungslieferungen bis zum Abschluss Ihrer Prüfung einsortieren - Sie sollten jedoch die aussortierten Seiten nicht entsorgen, sondern diese aufbewahren.
Für die Themen "Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz" kann der "Habersack" benutzt werden, er enthält auch die neu hinzugekommene Zivilprozessordnung.
Günstige Alternativen sind die "Studienausgabe Zivilrecht" aus dem Nomos-Verlag oder "Wichtige Wirtschaftsgesetze" aus dem NWB-Verlag. In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Texte des BGB und des HGB als Taschenbuch zu erwerben, da diese beiden Gesetze in den genannten Alternativen nur in Auszügen enthalten sind.
Griffregister
Ob Sie nun eigene Register erstellen oder bereits fertig erstellte verwenden, ist Ihre individuelle Entscheidung. Beides hat Vor- und Nachteile. Wir empfehlen aber, diese nicht auf das Papier zu kleben. Hierzu werden Folien angeboten, die Sie in die Loseblattsammlungen einlegen können. Mit der nächsten Ergänzungslieferung werden Sie den Vorteil erkennen.
Umgang mit Ergänzungslieferungen
Während Sie sich auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten, ändert sich die Rechtslage ständig. Neue Gesetze, Richtlinien und Erlasse werden erlassen oder angepasst. Diese Änderungen werden von den Verlagen regelmäßig durch Ergänzungslieferungen in Ihre Gesetzessammlungen eingepflegt.
Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand bleiben, gehen Sie bei jeder Ergänzungslieferung wie folgt vor:
- Ergänzungslieferung sorgfältig einsortieren.
Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie, dass alle neuen Seiten richtig eingeheftet sind und keine doppelt vorhanden oder falsch sortiert sind. Ergänzungslieferungen sollen bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung vollständig einsortiert werden.
- Eigene Markierungen, Unterstreichungen und Notizen übertragen
Übertragen Sie Ihre bisherigen Hervorhebungen auf die neuen Seiten. Sehen Sie das als Gelegenheit zur Wiederholung – das festigt Ihr Wissen.
- Alte Seiten nicht wegwerfen!
Sammeln Sie alle ersetzten oder herausgenommenen Seiten in einem separaten Ordner. Im Zweifel dürfen und sollten Sie diese auch mit in die Steuerberaterprüfung nehmen.
- Rechtsstand beachten.
Zur Prüfung müssen Sie den Rechtsstand des Prüfungsjahres und des Vorjahres mitführen. Achten Sie also darauf, beide Fassungen vollständig verfügbar zu haben.

