Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 21. Oktober 2019 gleich lautende Erlasse über die als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2020 zugelassenen Textausgaben veröffentlicht.
Den Hilfsmittelerlass 2020 finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums oder hier direkt das pdf für den Hilfsmitterlass 2020. Damit werden für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2020 als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen.
Mindestens benötigt werden die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien:
Die ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH empfiehlt allen Teilnehmenden die Nutzung der Loseblattausgaben aus dem Beck-Verlag zu Steuergesetzen, -erlassen und -richtlinien. Die Forderung nach dem aktuellen Rechtsstand bedingt, dass Sie alle Ergänzungslieferungen bis zum Abschluss Ihrer Prüfung einsortieren - Sie sollten jedoch die aussortierten Seiten nicht entsorgen, sondern diese aufbewahren.
Für die Themen "Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz" kann der "Schönfelder" benutzt werden.
Günstige Alternativen sind die "Studienausgabe Zivilrecht" aus dem Nomos-Verlag oder "Wichtige Wirtschaftsgesetze" aus dem NWB-Verlag. In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Texte des BGB und des HGB als Taschenbuch zu erwerben, da diese beiden Gesetze in den genannten Alternativen nur in Auszügen enthalten sind.
Ob Sie nun eigene Register erstellen oder bereits fertig erstellte verwenden, ist Ihre individuelle Entscheidung. Beides hat Vor- und Nachteile. Wir empfehlen aber, diese nicht auf das Papier zu kleben. Hierzu werden Folien angeboten, die Sie in die Loseblattsammlungen einlegen können. Mit der nächsten Ergänzungslieferung werden Sie den Vorteil erkennen.