Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil beinhaltet drei Klausuren (Dauer jeweils 180 Minuten) und ist jährlich für den November geplant. Die Klausuren der Vorjahre finden Sie hier auf der Internetseite der WPK.

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation (Sie erhalten mit der Ladung zwei Themen zur Auswahl) und einem sich anschließenden Fachgespräch. Die Präsentation soll nicht länger als 10 Minuten und das Fachgespräch für die zu prüfende Person nicht länger als 20 Minuten dauern. Die mündliche Prüfung ist für den März des Folgejahres vorgesehen.

Inhalte der Prüfung / Handlungsbereiche

Die Prüfungsinhalte wurden in sogenannten Handlungsbereichen definiert. Diese sind:

  1. Gesetzliche und freiwillige handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung sowie Prüfung des Lageberichts
  2. Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen (§§ 2 und 129 Wirtschaftsprüferordnung)
  3. Berufsrechtliche Anforderungen in der wirtschaftsprüfenden Praxis
  4. Kommunikation, Zusammenarbeit und Führung

Die Prüfungsordnung können Sie auf der Internetseite der WPK herunterladen.

Prüfungstermine 2026

Die Termine für der schriftlichen Prüfungen 2026 sind für 24./25. und 26. November 2026 geplant.

Die Klausuren gliedern sich voraussichtlich:

24. November 2026: 1. Klausur (Handlungsbereich nach § 3 Nr. 1 PrOFwWPK)
25. November 2026: 2. Klausur (Handlungsbereich nach § 3 Nr. 1 PrOFwWPK)
26. November 2026: 3. Klausur (Handlungsbereiche nach § 3 Nr. 2 und 3 PrOFwWPK)

Prüfungsgebühren

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Fortbildungsprüfung wird seitens der WPK eine Gebühr von 150 €, für die Durchführung des Prüfungsverfahrens eine Gebühr von 600 € erhoben.