Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Steuerberaterprüfung

1. Wie ist die Steuerberaterprüfung aufgebaut?

Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus drei Klausuren von je sechs Stunden, die bundeseinheitlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen in der ersten vollen Oktoberwoche abgenommen werden.

Nach Bestehen des schriftlichen Teils folgt die mündliche Prüfung, die in der Regel im Januar oder Februar des Folgejahres stattfindet. Sie umfasst einen Kurzvortrag sowie sechs Prüfungsabschnitte. Kurzvortrag und jeder Prüfungsabschnitt werden gesondert bewertet und fließen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein.

Zur mündlichen Prüfung wird geladen, wer den schriftlichen Teil mit mindestens 4,5 bestanden hat. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt von schriftlicher und mündlicher Gesamtnote; die Prüfung ist bestanden, wenn dieser Wert 4,15 oder besser beträgt.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Prüfung & Zulassung.

2. Was wird in den drei Klausuren geprüft?

Dienstag (Klausur 1): Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete
Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Umsatzsteuerrecht sowie Bewertungsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grundsteuer.

Mittwoch (Klausur 2): Steuern vom Einkommen und Ertrag
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Donnerstag (Klausur 3): Buchführung und Bilanzwesen
Bilanzsteuerrechtliche und handelsrechtliche Beurteilung von Sachverhalten; regelmäßig mit Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Schwerpunkte und Rechtsformen variieren jährlich. Die Klausur unterliegt keiner festen Gliederungsvorgabe.

Die Steuerberaterprüfung ist eine juristische Prüfung — kein betriebswirtschaftlicher Wissenstest. Geprüft wird die Fähigkeit, steuerrechtliche Normen auf konkrete Sachverhalte anzuwenden und Lösungen im Gutachten- bzw. Entscheidungsstil zu formulieren. Praxiswissen aus dem Berufsalltag ersetzt das nicht: Auch wer jahrelang Steuererklärungen erstellt hat, muss lernen, juristisch zu denken und zu schreiben. Die Klausuren werden zentral durch die Finanzverwaltung erstellt.

3. Was sind Fußgängerpunkte und warum sind sie prüfungsrelevant?

Als Fußgängerpunkte bezeichnet man die Punkte, die für Basisleistungen vergeben werden: korrekte Subsumtion, vollständige Paragraphenketten und formale Korrektheit der Lösung. Sie sind erreichbar unabhängig vom inhaltlichen Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und bilden das Fundament zum Bestehen. Wer die Fußgängerpunkte zuverlässig sichert, legt die Grundlage für eine bestandene Klausur — bevor anspruchsvollere Teilleistungen hinzukommen.

4. Wer ist für die Prüfung zuständig – Steuerberaterkammer oder Finanzverwaltung?

Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung mit geteilter Zuständigkeit. Die Steuerberaterkammer übernimmt Organisation, Zulassung und Befreiung. Die Finanzverwaltung stellt den Prüfungsausschuss, beruft seine Mitglieder und erstellt die schriftlichen Klausuren.

Für alle Fragen zur Zulassung ist ausschließlich die zuständige Steuerberaterkammer die richtige Anlaufstelle.

5. Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung?

Voraussetzung ist eine einschlägige Ausbildung sowie eine ausreichende Berufspraxis auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Die erforderliche Praxiszeit hängt vom Ausbildungsweg ab.

  • Hochschulabsolventen mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren: mindestens drei Jahre Berufspraxis. Bei vier oder mehr Jahren: mindestens zwei Jahre.
  • Kaufmännische Berufsausbildung: mindestens acht Jahre Berufspraxis.
  • Beamte des gehobenen Dienstes, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte: mindestens sechs Jahre Berufspraxis.

Maßgeblich für die Zuständigkeit der Steuerberaterkammer ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Wer Zweifel hat, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte direkt einen Zulassungsantrag stellen – dieser ist in der Regel schneller und günstiger als ein Antrag auf verbindliche Auskunft.

Hinweis: Die geplante Reform sieht Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen vor (Stichwort: Fakultätsvorbehalt, ECTS-Nachweise). Für die Prüfungstermine 2026 und 2027 gilt unverändert das bisherige Recht. Siehe Frage 24.

Weitere Informationen finden Sie unter Zulassung.

6. Bis wann muss der Zulassungsantrag gestellt werden?

Die Anmeldefrist endet jährlich am 30. April des Prüfungsjahres. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – ein Antrag, der nach diesem Datum eingeht, wird ausnahmslos abgelehnt.

Anträge können im Online-Portal ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden. Wer frühzeitig einreicht, erhält in der Regel auch zügig eine Antwort.

7. Wie funktioniert die Online-Anmeldung zur Steuerberaterprüfung?

Seit 2026 erfolgt die Antragstellung in den meisten Bundesländern ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern unter stbk-antragsportal.de. Eine postalische Einreichung ist nicht mehr möglich.

Für die Nutzung des Portals ist zwingend ein BundID-Konto mit aktivierter Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) erforderlich. Die gesamte Kommunikation zum Prüfungsdurchlauf – einschließlich Bescheide und Ergebnisse – läuft über dieses Konto.

Die Online-Funktion des Personalausweises muss rechtzeitig vor der Antragstellung aktiviert sein. Die Einrichtung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen – wer sich erst kurz vor dem 30. April darum kümmert, riskiert die Ausschlussfrist zu verpassen.

8. Was kostet die Zulassung zur Steuerberaterprüfung?

Die Gebühren für die Zulassung betragen 300 Euro. Hinzu kommen 1.500 Euro für die Teilnahme an der Prüfung und deren Durchführung. Die Gesamtkosten für die staatliche Prüfung belaufen sich damit auf 1.800 Euro.

9. Wie hoch sind die Bestehensquoten bei der Steuerberaterprüfung?

Die Steuerberaterprüfung gilt als eine der anspruchsvollsten Berufszugangsprüfungen in Deutschland. Laut Statistik der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) betrug die bundesweite Bestehensquote im Prüfungstermin 2024/2025 52,1 %; der Zehnjahresschnitt liegt bei rund 55,9 %.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass eine zielgerichtete Vorbereitung entscheidend für den Prüfungserfolg ist.

10. Wie oft kann ich die Steuerberaterprüfung ablegen? Was ist der Unterschied zwischen Abbrechen und Durchfallen?

Die Steuerberaterprüfung kann insgesamt dreimal abgelegt werden; Zweit- und Drittversuch erfordern eine neue Zulassung.

Wer abbricht, tritt zurück — das zählt als verbrauchter Versuch. Ein Rücktritt sollte nie voreilig erklärt werden: Die Klausuren werden von Erst- und Zweitprüfer korrigiert, und die eigene Einschätzung weicht erfahrungsgemäß deutlich vom tatsächlichen Ergebnis ab.

Hinweis: Die geplante Reform sieht die Abschaffung der Dreiversuchsgrenze vor. Für 2026 und 2027 gilt das bestehende Recht. Siehe Frage 24.

11. Welche Hilfsmittel sind in der Steuerberaterprüfung zugelassen?

Zugelassen sind Gesetzestexte, Richtlinien und Erlasse in gedruckter Form gemäß dem jährlich erscheinenden Hilfsmittelerlass. Dieser wird von den obersten Finanzbehörden der Länder bundeseinheitlich erlassen und erscheint üblicherweise im Oktober des Vorjahres.

Der sichere Umgang mit den Hilfsmitteln – insbesondere das schnelle Auffinden relevanter Normen – ist ein wesentlicher Prüfungsfaktor und muss aktiv trainiert werden.

Grundsätzlich sind Ergänzungslieferungen einzusortieren. Sie benötigen in der Prüfung aber den Rechtstand des Prüfungsjahres sowie des Vorjahres - also Vorsicht beim Entsorgen.

Weitere Informationen finden Sie unter Hilfsmittel und unter Ergänzungslieferung.

12. Kann ich die Steuerberaterprüfung digital ablegen?

Ab dem Prüfungstermin 2026 bieten die Kammerbezirke Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg die Möglichkeit an, die schriftlichen Klausuren digital am Laptop zu schreiben. Im Kammerbezirk Sachsen ist die digitale Ablegung verpflichtend. Die Hardware – Laptop, Maus und Tastatur – wird einheitlich bereitgestellt; eigene Geräte sind nicht zugelassen. Die Arbeit wird automatisch in Echtzeit gesichert.

Wer digital schreiben möchte, muss dies bereits im Zulassungsantrag beantragen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. ECONECT bereitet Teilnehmer gezielt auf das E-Examen vor.

Weitere Informationen finden Sie unter E-Examen.

13. Welche Kursmodelle bietet ECONECT zur Vorbereitung an?

ECONECT bietet ein abgestuftes Kurssystem, das sich an Lerntyp, Berufssituation und verbleibender Vorbereitungszeit orientiert.

  • Grundlagenkurs: Kompakter Online-Einstieg ins Steuerrecht (Februar–März); 17 Termine.
  • Fernlehrgang inkl. Klausurenfernlehrgang: 13 Module mit Lehrbriefen, Fallsammlungen und 12 Klausuren mit Korrektur und Besprechung.
  • Jahreskurs: Fernlehrgang kombiniert mit 18 Unterrichtstagen (September–März) sowie dem Sommerkurs; insgesamt 73 Tage und 27 korrigierte Klausuren. Der Sommerkurs ist fester Bestandteil.
  • Kompaktkurs: Gleicher Gesamtumfang wie der Jahreskurs (73 Tage, 27 Klausuren), Unterrichtsteil ab Ende Mai/Juni. Der Sommerkurs ist fester Bestandteil.
  • Sommerkurs: 55 Unterrichtstage ab Juni mit 15 Klausuren mit Korrektur; auch separat buchbar für Wiederholer oder Fernlehrgangsteilnehmer mit guten Kenntnissen.
  • Intensivkurs: Je eine 6-stündige Klausur zu AO, USt und ErbSt mit Korrektur und Besprechung.
  • Klausurenkurs: 15 sechsstündige Klausuren mit Korrektur und Besprechung – entspricht fünf vollständigen Probeexamina. Buchbar als abschließendes Klausurentraining vor der Prüfung.
  • Vorbereitung Mündliche Prüfung: 10-tägiger Kurs.

Alle Kurse sind in Düsseldorf, Frankfurt am Main, als Hybrid- oder als reine Onlinekurse verfügbar. Eine Übersicht finden Sie unter Lehrgang.

14. Was ist der Unterschied zwischen Jahreskurs und Kompaktkurs?

Beide Kurse umfassen denselben Gesamtumfang: 73 Unterrichtstage inklusive Fernlehrgang und Sommerkurs sowie 27 kursbegleitende Klausuren mit Korrektur. Der Unterschied liegt im zeitlichen Ablauf.

Im Jahreskurs beginnt der Unterrichtsteil bereits im September und erstreckt sich bis März des Prüfungsjahres – geeignet für Kandidaten, die kontinuierlich und berufsbegleitend lernen möchten.

Im Kompaktkurs beginnt der Unterrichtsteil erst Ende Mai und ist auf etwa acht Wochen komprimiert – geeignet für Kandidaten, die den Unterricht gebündelt in der Freistellungsphase absolvieren.

15. Welches Kursmodell passt zu meiner Situation?

Die Wahl des richtigen Kursmodells hängt vom Ausgangsniveau, dem Lerntyp und der verfügbaren Zeit neben dem Beruf ab.

Wer die Vorbereitung langfristig und berufsbegleitend angehen möchte, ist mit dem Jahreskurs gut aufgestellt: Der Unterricht beginnt im September, der Stoff wird über viele Monate aufgebaut und vertieft.

Wer die Vorbereitung komprimiert und freistellungsbasiert anlegen möchte, wählt den Kompaktkurs: Der Unterrichtsteil beginnt Ende Mai, der gesamte Stoff wird in der Freistellungsphase erarbeitet und direkt mit Klausurentraining verbunden. Dieses Modell entspricht dem klassischen „Drei-Monats-Kurs", den viele Arbeitgeber für die Freistellungsphase kennen.

Entscheidend ist in beiden Fällen nicht allein die Kursdauer, sondern die Qualität der Vorbereitung: konsequentes Klausurenschreiben und Nacharbeiten unter prüfungsnahen Bedingungen.

ECONECT berät Sie individuell – sprechen Sie uns an.

16. Wie viele Übungsklausuren schreibe ich bei ECONECT?

Das vollständige Kurssystem von ECONECT umfasst insgesamt 45 Klausuren auf Examensniveau:

  • Klausurenfernlehrgang: 12 Klausuren – individuell korrigiert und besprochen.
  • Sommerkurs: 15 Klausuren – individuell korrigiert; keine Besprechung.
  • Intensivkurs: 3 Klausuren (je eine zu AO, USt und ErbSt) – individuell korrigiert und besprochen.
  • Klausurenkurs: 15 Klausuren – individuell korrigiert und besprochen; entspricht fünf vollständigen Probeexamina.

Alle Klausuren werden individuell korrigiert. Teilnehmer erhalten eine individuelle Rückmeldung sowie ausgepunktete Lösungshinweise. Die korrigierten Klausuren stehen digital über den ECONECT Campus zur Verfügung.

17. Sind Aufzeichnungen der Kurse verfügbar?

Ja. Alle Online- und Hybridkurse werden aufgezeichnet und stehen den angemeldeten Teilnehmern im Nachgang auf dem ECONECT Campus zur Verfügung. Ausnahmen: Der Klausurenkurs und der Kurs zur mündlichen Prüfung werden nicht aufgezeichnet.

18. Wie funktioniert das Probehören bei ECONECT?

Sie können kostenfrei und unverbindlich in laufende Steuerberater-Lehrgänge von ECONECT hineinschnuppern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail direkt mit ECONECT. Eine vorherige Buchung ist nicht erforderlich.

Kontakt: stb@econect.com oder Tel. 069 – 970 970 20.

19. Wer unterrichtet bei ECONECT?

Das Dozententeam setzt sich aus aktiven Steuerberatern, Mitarbeitern der Finanzverwaltung und Hochschullehrern mit Spezialisierung auf Steuerrecht und Bilanzierung zusammen.

Eine vollständige Übersicht aller Dozenten mit Qualifikationen und Fachschwerpunkten finden Sie auf der Dozentenseite.

20. Wie bereitet ECONECT auf die mündliche Prüfung vor?

Die mündliche Prüfung umfasst einen Kurzvortrag sowie sechs Prüfungsabschnitte vor einem sechsköpfigen Prüfungsausschuss. ECONECT bietet einen eigenen 10-tägigen Vorbereitungskurs an, der gezielt auf Kurzvortrag und Prüfungsgespräch ausgerichtet ist.

Darüber hinaus unterstützt ECONECT alle Kandidaten durch den Protokoll-Service.

21. Wo finden die Kurse statt?

ECONECT-Kurse werden online, als Hybridkurse sowie als Präsenzkurse in Frankfurt am Main und Düsseldorf angeboten. Alle Online- und Hybridkurse werden live übertragen und aufgezeichnet.

22. Welche Vorteile bietet die StB-ECONECT Card?

Mit der StB-ECONECT Card erhalten Sie bis zu 50 % Rabatt auf Kurse zur Vorbereitung auf das schriftliche Examen sowie 25 % Rabatt auf den Kurs zur mündlichen Prüfung. Die Karte ist in Jahreskurs und Kompaktkurs bereits enthalten.

Sie kann auch nachträglich erworben werden; bereits gebuchte Kurse werden anteilig angerechnet. Die Karte verfällt nicht und bleibt dauerhaft gültig.

Den aktuellen Preis finden Sie unter Preise.

23. Bestehen Preisnachlässe oder Förderungsmöglichkeiten?

ECONECT gewährt folgende Preisnachlässe:

  • Frühbucherrabatt: Bei verbindlicher Anmeldung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Kursbeginn.
  • Gruppenrabatt: Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer.
  • Firmenrabatt: Für Mitarbeiter von Unternehmen, die mit ECONECT kooperieren.

Viele ECONECT-Kurse sind als Bildungsurlaub anerkannt. Je nach Bundesland können zudem regionale Förderinstrumente wie der Bildungsscheck genutzt werden. Lehrgangsgebühren können in der Regel als Fortbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Aktuelle Konditionen finden Sie unter Preise sowie unter Förderung.

24. Was ändert sich durch die geplante Reform der Steuerberaterprüfung?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im März 2026 Diskussionsentwürfe zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und zur Neufassung der Durchführungsverordnung (DVStB) vorgelegt. Ziel ist eine grundlegende Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Die Neuregelungen sollen nach aktuellem Stand zum Prüfungstermin 2028 in Kraft treten. Für die Prüfungstermine 2026 und 2027 gilt unverändert das bisherige Recht. Die nachfolgenden Punkte geben den aktuellen Diskussionsstand wieder; sie sind nicht rechtsverbindlich.

Modularisierung
Die drei schriftlichen Klausuren sollen künftig als eigenständige Module gelten. Kandidaten können selbst entscheiden, ob sie alle drei Klausuren an einem Termin oder einzeln ablegen. Jede Klausur muss für sich mit mindestens 4,5 bestanden werden; ein Ausgleich zwischen den Klausuren ist nicht mehr möglich. Der Prüfungstermin bleibt zunächst der gewohnte Oktober-Termin. Ein zweiter Prüfungstermin im Frühjahr ist kurzfristig nicht vorgesehen.

Mitnahme bestandener Klausuren
Bestandene Klausuren bleiben mehrere Jahre gültig und müssen nicht wiederholt werden. Die genaue Frist ist Gegenstand der Verhandlungen; diskutiert werden drei bis vier Jahre.

Wegfall der Dreiversuchsgrenze
Die bisherige Begrenzung auf drei Prüfungsversuche soll entfallen. Einzelne Klausuren können beliebig oft wiederholt werden.

Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung bleibt letztes Modul und setzt das Bestehen aller schriftlichen Klausuren voraus. Sie soll künftig einmal isoliert wiederholt werden können, ohne erneute schriftliche Klausuren.

Altfälle
Kandidaten, die nach bisherigem Recht endgültig nicht bestanden haben, sollen ab voraussichtlich 2028 erneut zur Prüfung antreten können — nach den neuen modularen Regelungen. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus dem alten System werden nicht angerechnet.

Zulassungsvoraussetzungen
Die bisherige Beschränkung auf wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge (Fakultätsvorbehalt, § 36 StBerG) soll entfallen. Stattdessen sollen Kenntnisse in BWL und Recht im Umfang von je 5 ECTS nachgewiesen werden, spätestens vor der mündlichen Prüfung. Die Praxiszeiten bleiben unverändert.

Inhaltliche Anforderungen
Die Prüfungsgebiete und das fachliche Niveau der Prüfung bleiben nach aktuellem Planungsstand unverändert.

Aktuelle Entwicklungen finden Sie unter Modularisierung.

Haben Sie noch individuelle Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, persönlich, telefonisch oder im Videochat.

 econect
Roland Klosa
Geschäftsführer
T. 069 - 970 970 12
rk@ECONECT.com