Ergänzungslieferungen

Während Sie sich auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten, ändert sich die Rechtslage ständig. Neue Gesetze, Richtlinien und Erlasse werden erlassen oder angepasst. Diese Änderungen werden von den Verlagen regelmäßig durch Ergänzungslieferungen in Ihre Gesetzessammlungen eingepflegt.

Damit Sie mit Ihren Hilfsmitteln immer auf dem aktuellen Stand bleiben, gehen Sie bei jeder Ergänzungslieferung wie folgt vor:

  • Ergänzungslieferung sorgfältig einsortieren.

    Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie, dass alle neuen Seiten richtig eingeheftet sind und keine doppelt vorhanden oder falsch sortiert sind. Ergänzungslieferungen sollen bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung vollständig einsortiert werden.

  • Eigene Markierungen, Unterstreichungen und Notizen übertragen

    Übertragen Sie Ihre bisherigen Hervorhebungen auf die neuen Seiten. Sehen Sie das als Gelegenheit zur Wiederholung – das festigt Ihr Wissen.

  • Alte Seiten nicht wegwerfen!

    Sammeln Sie alle ersetzten oder herausgenommenen Seiten in einem separaten Ordner. Im Zweifel dürfen und sollten Sie diese auch mit in die Steuerberaterprüfung nehmen.

  • Rechtsstand beachten.

    Zur Prüfung müssen Sie den Rechtsstand des Prüfungsjahres und des Vorjahres mitführen. Achten Sie also darauf, beide Fassungen vollständig verfügbar zu haben.

Aktuelles

Steuerrichtlinien

Die 197. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien ist am 12.12.2025 veröffentlicht worden. Wir empfehlen das vollständige Einsortieren.

Steuererlasse

Die 82. Ergänzungslieferung der Steuererlasse ist am 26.11.2025 veröffentlicht worden. Wir empfehlen das vollständige Einsortieren.

Steuergesetze

Die 223. Ergänzungslieferung der Steuergesetze ist veröffentlicht worden. Wir empfehlen das vollständige Einsortieren.

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Roland Klosa
Geschäftsführer
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