Hilfsmittel WP Examen
In der Regel können folgende Hilfsmittel mitgenommen werden:
Aufsichtsarbeiten Wirtschaftliches Prüfungswesen
- Habersack, Deutsche Gesetze (Textsammlung und Ergänzungsband)
- IFRS-Texte (IDW oder WILEY)
- IDW-Wirtschaftsgesetze
Aufsichtsarbeiten BWL
- nicht programmierbarer Taschenrechner
Aufsichtsarbeiten Wirtschaftsrecht
- Habersack, Deutsche Gesetze (Textsammlung und Ergänzungsband)
- IDW-Wirtschaftsgesetze
Aufsichtsarbeiten StR
- Habersack, Deutsche Gesetze (Textsammlung und Ergänzungsband)
- Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse (jeweils Beck’sche Textausgabe, Loseblatt-Textsammlung)
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
Sind Markierungen in den Hilfsmitteln zulässig?
- In den Hilfsmitteln dürfen als Eigeneintragung nur farbliche Hervorhebungen mit sog. Textmarkern und Unterstreichungen vorgenommen werden.
- Ebenso sind farbige Haftnotizen (sog. Fähnchen) als Register zulässig, sofern diese nicht beschriftet sind.
- Auf keinen Fall ist es zulässig, in den Hilfsmitteln Querverweise durch entsprechende Paragraphenangaben, durch eigene Erläuterungen oder durch erläuternde Hinweise (wie z.B. Plus- oder Minuszeichen, Frage- oder Ausrufezeichen) verständlicher zu machen.
- Wird als Hilfsmittel ein netzunabhängiger Taschenrechner zugelassen, darf dieser nicht programmierbar sein und nicht über eine Textausgabe verfügen.
Beispiele für erlaubte und unerlaubte Markierungen
Die folgenden Folien mit Beispielen zu erlaubten und unerlaubten Markierungen verdeutlichen dies.

