Seminare

Nach dem Abschluß der Examina stehen wir Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit aktuellen Fortbildungsveranstaltungen sowie qualifizierten Mitarbeitern zur Seite.

Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte (§15 FAO), Fachberater (§ 5 DStV-FBR), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Für die Seminare erhalten Fachanwälte ein Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO. Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.
§15 der Fachanwaltsordnung (FAO) bestimmt, dass wer die Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Wenn der Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels nicht in dem Jahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechen. Vergleiche insoweit § 4 Abs. 2 FAO.

Einige Seminare sind auch für Fachberater als Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 DStV-FBR anerkannt. Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.