FAQ – Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung
FAQ – Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK)
Du arbeitest in einer Prüfungs- oder Steuerkanzlei und fragst dich, ob der Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK) etwas für dich ist? Hier sind die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – mit klaren Antworten und Verweis auf die Originalunterlagen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Termin- und Gebührenangaben beziehen sich auf den Prüfungstermin 2026/2027. Verbindlich sind immer die aktuellen Vorgaben der WPK.
1. Was ist der Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK) – kurz gesagt?
Ein staatlich anerkannter Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, abgenommen von der Wirtschaftsprüferkammer. Er zeigt schwarz auf weiß, dass du in der Wirtschaftsprüfung mehr kannst als die Grundlagen – ohne dass du dafür ein WP-Examen brauchst. Die Prüfung gibt es seit 2020.
2. Bringt mir das überhaupt etwas?
Du weist mit einem anerkannten Titel nach, dass du qualifizierte Prüfungsaufgaben eigenständig bearbeiten kannst – gegenüber deinem Arbeitgeber und gegenüber Mandanten. Das ist der Sinn des Abschlusses laut Prüfungsordnung. Konkrete Versprechen zu Gehalt oder Beförderung macht die WPK nicht; was der Titel objektiv leistet, ist ein belegbarer Nachweis erweiterter beruflicher Handlungsfähigkeit.
3. Bin ich mit Mitte 20 nicht zu jung dafür?
Nein. Es gibt keine Altersgrenze. Entscheidend ist nur, dass du einen der drei Zugangswege erfüllst (siehe Frage 5) – und die lassen sich je nach Ausbildung oder Studium oft schon wenige Jahre nach dem Berufseinstieg erreichen.
4. Werde ich damit Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater?
Nein, und das ist ein wichtiger Punkt. Der Fachwirt/-in WP ist eine Fortbildungsprüfung, keine Berufszulassung. Du darfst dich danach nicht „Wirtschaftsprüfer“ oder „Steuerberater“ nennen. WP- und StB-Examen sind eigene, gesetzlich geregelte Prüfungen mit eigenem Berufsrecht.
5. Wer darf überhaupt zur Prüfung? Reicht meine Ausbildung?
Du brauchst einen von drei Nachweisen (§ 2 Abs. 1 Prüfungsordnung):
- abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder IT-Beruf plus danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis,
- abgeschlossenes Studium mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit plus danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis,
- oder mindestens 6 Jahre Berufspraxis ganz ohne die genannten Abschlüsse.
6. Zählt meine Zeit in der Kanzlei als „Berufspraxis“?
Nur, wenn du sie bei den richtigen Stellen gesammelt hast (§ 2 Abs. 2 Prüfungsordnung): bei Wirtschaftsprüfern, einer WP-Gesellschaft, vereidigten Buchprüfern, einer Buchprüfungsgesellschaft, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes oder einer überörtlichen Prüfungseinrichtung. Praxis bei einem normalen Unternehmen außerhalb dieser Liste zählt nicht.
7. Ich erfülle die Voraussetzungen nicht ganz genau. Chancenlos?
Nicht unbedingt. Wenn du mit Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machst, vergleichbare Fähigkeiten erworben zu haben, kannst du trotzdem zugelassen werden (§ 2 Abs. 3 Prüfungsordnung). Über solche Fälle entscheidet im Zweifel der Prüfungsausschuss. Im Klartext: lieber anfragen als von vornherein aufgeben.
8. Was sind eigentlich diese „Handlungsbereiche“?
Das ist die offizielle Bezeichnung für die vier Themenblöcke, auf die sich die Prüfung verteilt (§ 3 Prüfungsordnung):
- handelsrechtliche Jahresabschluss- und Lageberichtsprüfung – das Kerngeschäft,
- sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen (z. B. Konzernabschluss, prüferische Durchsicht),
- Berufsrecht in der Prüfungspraxis (Unabhängigkeit, Qualitätssicherung),
- Kommunikation, Zusammenarbeit und Führung.
Die Bereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft, Bereich 4 in der mündlichen Prüfung.
9. Wie läuft die Prüfung ab?
Zwei Teile. Schriftlich sind es drei Klausuren à 180 Minuten: zweimal Handlungsbereich 1, einmal die Bereiche 2 und 3. Danach folgt die mündliche Prüfung aus einer kurzen Präsentation und einem Fachgespräch.
10. Muss ich in der mündlichen Prüfung wirklich präsentieren?
Ja. Mit der Einladung bekommst du zwei Themen, eines musst du in einem Vortrag von höchstens 10 Minuten bearbeiten. Danach folgt ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich.
11. Wann ist bestanden – und wann nicht?
Es gibt mehrere Hürden:
- In die mündliche Prüfung kommst du nur mit mindestens 30 Punkten in jeder Klausur und im Schnitt mindestens 45 Punkten.
- Die mündliche Prüfung selbst braucht mindestens 30 Punkte.
- Bestanden ist alles ab einer Gesamtpunktzahl von 50 (Schnitt aus drei Klausuren und mündlicher Prüfung).
Bewertet wird auf einer 0–100-Punkte-Skala.
12. Ist die Prüfung schwer?
„Schwer“ ist Geschmackssache – hier sind die Fakten statt einer Meinung. Bezogen auf die Teilnehmer bestanden zuletzt: 2020/21 100 %, 2021/22 85,7 %, 2022/23 60 %, 2023/24 76,9 %, 2024/25 90 %, 2025/26 46,4 %. Die Quote schwankt stark und beruht auf kleinen Jahrgängen (10 bis 28 Teilnehmer). Aus einem einzelnen Jahr lässt sich also keine verlässliche Erfolgswahrscheinlichkeit ableiten – eine gute Vorbereitung macht den Unterschied.
13. Was passiert, wenn ich durchfalle?
Du kannst wiederholen, höchstens zweimal. Für jeden Anlauf brauchst du einen neuen Antrag und eine neue Zulassung; schon eingereichte Unterlagen musst du nicht erneut schicken, nur einen aktuellen Lebenslauf.
14. Was, wenn ich krank werde oder doch nicht antrete?
Wer ohne triftigen Grund nicht antritt oder zurücktritt, gilt mit der gesamten Prüfung als durchgefallen. Mit triftigem Grund (z. B. Krankheit, ggf. amtsärztliches Attest) zählt es nicht als Rücktritt – der Grund muss der WPK aber sofort schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden. Achtung: Da das Verfahren mit der Zulassung beginnt, wird die halbe Prüfungsgebühr auch dann fällig, wenn du ohne triftigen Grund gar nicht erst zur Klausur erscheinst.
15. Wann muss ich mich anmelden und wie?
Dein Antrag muss bis zum 31. Juli vor dem Prüfungstermin bei der WPK sein (für 2026/2027 also 31. Juli 2026). Das ist eine harte Frist – zu spät heißt abgelehnt. Der Antrag geht formlos, schriftlich oder elektronisch, an die WPK in Berlin oder eine Landesgeschäftsstelle.
16. Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Tabellarischer Lebenslauf, Abschluss-/Studienzeugnisse, Beschäftigungsnachweise aller Arbeitgeber (Zeitraum und Wochenstunden), eine Erklärung zu früheren Versuchen und eine Datenschutzerklärung. Zeugnisse im Original oder als beglaubigte Kopie. Wichtig: Beglaubigungen durch WP, vBP, Steuerberater oder Rechtsanwälte werden nicht akzeptiert – es muss eine Behörde oder eine andere offiziell beglaubigungsbefugte Stelle sein.
17. Was kostet mich das?
An die WPK zahlst du 150 Euro Zulassungsgebühr plus 600 Euro Prüfungsgebühr, beide fällig mit dem Antrag. Ziehst du den Antrag zurück, halbiert sich die Zulassungsgebühr und die Prüfungsgebühr gibt es voll zurück. Dazu kommt die Gebühr für deinen Vorbereitungslehrgang – und die lässt sich häufig fördern (siehe Frage 24).
18. Brauche ich einen Vorbereitungskurs?
Pflicht ist er nicht – klug ist er. Drei Klausuren à 180 Minuten quer durch HGB-Bilanzierung, Prüfungswesen, Berufsrecht und BWL bereitet kaum jemand sicher allein neben dem Job nach. Ein strukturierter Lehrgang gibt dir Stoffplan, Übungsklausuren mit Korrektur und Routine fürs Klausurformat. Wie unser Online-Lehrgang aufgebaut ist, was er kostet und was drinsteckt, steht dort – inklusive eigener FAQ zum Kurs.
19. Wie lange muss ich lernen?
Gesetzlich ist dazu nichts vorgegeben. Eine strukturierte Vorbereitung erstreckt sich in der Praxis über mehrere Monate – grob vom Spätsommer bis zur Prüfung im November. Wie viel du daneben investierst, hängt von deiner Vorerfahrung ab. Den konkreten Zeitplan unseres Lehrgangs (Blöcke und Termine) findest du auf der Lehrgangsseite.
20. Wann und wo findet die Prüfung statt?
Einmal im Jahr. Für 2026/2027: schriftlich am 24., 25. und 26. November 2026, mündlich voraussichtlich im März 2027. Beide Teile laufen am Sitz einer WPK-Landesgeschäftsstelle; deinen genauen Prüfungsort erfährst du rechtzeitig vorher. Unsere mündliche Vorbereitung legen wir passend in den März.
21. Welche Hilfsmittel darf ich in die Klausur mitnehmen?
Was zugelassen ist, teilt dir die WPK mit der Einladung zum schriftlichen Teil mit. Eine elektronische Klausur (E-Examen) ist in den WPK-Unterlagen zum Fachwirt/-in WP nicht vorgesehen. Im Kurs trainierst du das Format so, wie es in der Prüfung verlangt wird.
22. Was muss ich fachlich draufhaben?
Geprüft werden unter anderem: HGB-Rechnungslegung (§§ 238–289) und Offenlegung (§§ 325–335b), die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (§§ 316–324a), Grundlagen aus Bürgerlichem Recht, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, Betriebswirtschaftslehre, Grundzüge der Konzernabschlussprüfung (§§ 290–315) sowie Berufsrecht, Qualitätssicherung und Soft Skills. Genau diese Bereiche arbeiten wir im Lehrgang klausurorientiert durch. Die vollständige Liste steht in der Prüfungsordnung.
23. Hilft mir der Abschluss, wenn ich später WP oder StB werden will?
Direkt angerechnet wird er nicht – WP- und StB-Examen haben eigene Zugangs- und Prüfungsregeln. Inhaltlich überschneiden sich die Themen aber deutlich, sodass du dir ein fachliches Fundament aufbaust. Wenn dein Ziel weiter reicht: Wir bereiten auch auf das Wirtschaftsprüferexamen und die Steuerberaterprüfung vor – aus einer Hand.
24. Gibt es Förderung oder Bildungsurlaub?
Je nach Bundesland ja: Bildungsurlaub (in den meisten Ländern bis zu fünf Tage; in Bayern und Sachsen besteht kein gesetzlicher Anspruch) und regionale Instrumente wie der Bildungsscheck. Lehrgangskosten kannst du in der Regel als Fortbildungskosten von der Steuer absetzen. Wie du das für unseren Kurs nutzt, steht auf der Förderseite.
Noch Fragen – oder direkt loslegen?
Sprich mit uns persönlich, telefonisch oder im Videochat – oder sichere dir gleich deinen Platz im nächsten Lehrgang.
Zum Nachlesen bei der WPK

