Reform der Steuerberaterprüfung – wir sind vorbereitet
Die Steuerberaterprüfung steht vor einer grundlegenden Reform: Modularisierung, digitale Prüfungen, neue Zulassungsvoraussetzungen. Für angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater bedeutet das Chancen – aber auch neue Spielregeln.
Wir begleiten seit Jahren erfolgreich auf das modularisierte Wirtschaftsprüferexamen vor. Genau diese Erfahrung macht uns zum idealen Partner, wenn die Steuerberaterprüfung ähnlich umgebaut wird.
Kurz gesagt: Die Reform kommt – wir sind vorbereitet.
Was sich nach dem aktuellen Entwurf ändern wird
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Danach zeichnet sich folgendes Bild ab:
- Wegfall der Versuchsbeschränkung Die bisherige Begrenzung auf drei Versuche soll entfallen – bereits ab der Prüfung 2027. Auch wer die Prüfung früher endgültig nicht bestanden hat, soll erneut antreten können.
- Wegfall des Fakultätsvorbehalts Künftig soll jedes abgeschlossene Hochschulstudium für die Zulassung genügen, unabhängig von der Fachrichtung.
- Modularisierung der Prüfung Die drei Klausuren sollen künftig auch an verschiedenen Prüfungsterminen geschrieben werden können. Nach dem Diskussionsentwurf sollen bestandene Klausuren (Note 4,5 oder besser) bis zu vier Jahre angerechnet werden. WICHTIG: Die mündliche Prüfung wird ein eigenes Modul und soll einzeln wiederholt werden können! Die Einzelheiten – Mindestnote je Klausur, Gültigkeitsdauer, Berechnung der Gesamtnote – regelt der Gesetzentwurf noch nicht. Sie sollen erst in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
- Digitalisierung der Prüfung Elektronische Prüfungsformate gewinnen – unabhängig von der geplanten Reform – an Bedeutung. Seit der Prüfung 2026 kann in mehreren Ländern am Laptop geschrieben werden, weitere werden folgen. Digitale Prüfungen stellen neue Anforderungen an die Arbeit am Laptop, an den Umgang mit Texteditoren und an ein sauberes Zeitmanagement – der fachliche Klausurenstil bleibt unverändert.
Die aktuellen Überlegungen des Berufsstandes zeichnen ein relativ klares Bild:
Es bleibt bei einem Prüfungstermin pro Jahr im Oktober. Die Prüfungsinhalte ändern sich nicht.
Eine ausführliche Darstellung der ursprünglichen Reformbestrebungen finden Sie hier: Prof. Dr. Uwe Schramm: „Strukturreform der Steuerberaterprüfung – qualitätssichernd, transparent, digital und entbürokratisiert“ (DStR 38/2025, 2214)
Welche Vorteile bietet die Reform der Steuerberaterprüfung ab 2028?
- Kein endgültiges Scheitern mehr: Nach dem Referentenentwurf entfällt die Begrenzung auf drei Prüfungsversuche, und zwar bereits ab der Prüfung 2027. Auch wer die Prüfung früher endgültig nicht bestanden hat, kann erneut antreten.
- Offenerer Zugang: Der Fakultätsvorbehalt soll entfallen. Künftig soll jedes abgeschlossene Hochschulstudium für die Zulassung genügen.
- Bestandene Leistungen bleiben erhalten: Nach dem Diskussionsentwurf sollen Klausuren, die mit 4,5 oder besser bestanden wurden, bis zu vier Jahre angerechnet werden. Die mündliche Prüfung soll einzeln wiederholt werden können. Verbindlich geregelt ist das noch nicht; die Einzelheiten soll erst eine Rechtsverordnung festlegen.
Welche Nachteile hat die Reform der Steuerberaterprüfung ab 2028?
- Die Klausuren lassen sich fachlich nicht trennen: Jede Klausur kann sich auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken (§ 16 Abs. 2 DVStB). Besonders Ertragsteuer- und Bilanzklausur greifen ineinander, etwa bei Personengesellschaften und im Umwandlungssteuerrecht. Wer nur ein Modul schreiben will, muss trotzdem den Stoff beider Tage beherrschen.
- Die mündliche Prüfung wird zur Hürde: Sie umfasst den Stoff aller Prüfungsgebiete. Liegen zwischen der ersten bestandenen Klausur und der mündlichen Prüfung mehrere Jahre, muss auch lange zurückliegender Stoff wieder präsent sein.
- Kein Notenausgleich mehr: Nach derzeitigem Diskussionsstand muss jede Klausur einzeln mit mindestens 4,5 bestanden werden. Eine schwache Klausur kann dann nicht mehr durch zwei gute ausgeglichen werden.
- Viele Fragen sind offen: Mindestnote, Gültigkeitsdauer bestandener Klausuren und Berechnung der Gesamtnote regelt der Gesetzentwurf nicht. Zudem bleibt es bei einem Prüfungstermin pro Jahr im Oktober.
Warum ECONECT hier einen Vorsprung hat
ECONECT bereitet seit Jahren Kandidaten auf das WP-Examen vor – ein Examen, das bereits modularisiert wurde. Daraus haben wir gelernt, was in einem modularen System wirklich zählt:
- Modulübergreifende Lernarchitektur
Nicht jedes Modul „für sich“, sondern ein roter Faden: Was baue ich wann auf, in welcher Tiefe? Wie vermeide ich inhaltliche Lücken zwischen den Modulen?
- Strategische Prüfungsplanung
Welche Module zuerst? Wie kombiniert man Beruf, Familie und Vorbereitung? Wie plant man Wiederholungen, ohne in eine Endlosschleife zu geraten?
- Didaktik für modulare Prüfungen
Komprimierte, fokussierte Lerneinheiten, gezielte Vertiefungsphasen und prüfungsnahe Trainings – angepasst an die Logik einzelner Module statt an eine einmalige Gesamtprüfung.
- Umgang mit psychischem Druck
Wir wissen: Die Modularisierung nimmt den einen großen „Endgegner“, schafft aber andere Belastungen (ständige Zwischenstände, dauerhafte Prüfungssituation). Darauf bereiten wir unsere Teilnehmer vor.
Kurz: Was Andere noch übersetzen müssen, haben wir bereits erprobt.
Wie wir Sie konkret unterstützen werden
Sobald die endgültigen Regeln feststehen, wird ECONECT:
- Steuerberater-Lehrgänge anbieten, die sich an der neuen Prüfungsstruktur orientieren – Ertragsteuer und Bilanzierung bleiben dabei gemeinsam aufgebaut, weil sie sich fachlich nicht trennen lassen,
- individuelle Modul-Strategien mit den Teilnehmern entwickeln (Reihenfolge, Zeitplan, Berufsintegration),
- Trainings für digitale Klausuren: Fokus auf Schreiben am Laptop, effiziente Nutzung von Editoren, strukturierte Arbeitsweise und Zeitmanagement,
- Strategien für Wiederholer und „Altfälle" erarbeiten – nach dem Entwurf können Kandidaten mit bisherigen Fehlversuchen bereits 2027 wieder antreten.
Dafür nutzen wir unser bestehendes Know-how aus dem WP-Bereich – angepasst an die fachlichen Besonderheiten der Steuerberaterprüfung.
Unsere Einschätzung zur Reform – in aller Kürze
- Die Reform bringt echte Erleichterungen beim Zugang und bei den Wiederholungen.
- Die Modularisierung hält aber nicht alles, was sie verspricht: Ertragsteuer und Bilanzierung lassen sich nicht trennen, und die mündliche Prüfung umfasst weiterhin den gesamten Stoff.
- Das Examen wird nicht leichter, sondern anders – ohne Notenausgleich für manche Kandidaten sogar anspruchsvoller.
- Wer sich frühzeitig mit der Logik modularer Prüfungen beschäftigt, hat einen klaren Vorteil.
- ECONECT wird die Reform nicht abwarten, wir werden unsere Konzepte proaktiv anpassen – auf Basis jahrelanger Erfahrung im WP-Examen.
Sie denken über die Steuerberaterprüfung nach – jetzt oder in den nächsten Jahren?
Sie wollen Steuerberaterin oder Steuerberater werden? - Warten Sie nicht, melden Sie sich zur Prüfung an!
Die Prüfung 2027 findet nach dem Entwurf noch nach dem bisherigen System statt – mit Notenausgleich zwischen den drei Klausuren. Neu ist bereits ab 2027 nur die unbegrenzte Wiederholbarkeit. Die Modularisierung soll frühestens ab der Prüfung 2028 gelten. Da nicht feststeht, wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird, sollten Sie Ihre Planungen nicht daran ausrichten.
ECONECT – Wir sind vorbereitet.
Wenn es zur modularisierten Steuerberaterprüfung kommt, haben Sie mit uns einen Partner an der Seite, der das System kennt – nicht nur aus der Theorie, sondern aus der täglichen Praxis mit modularen Prüfungen.
Wir beobachten den Reformprozess, halten Sie auf dem Laufenden und passen unsere Programme sofort an.

